Mitgliederentscheid zur PolizistInnenkennzeichnung

Debattenbeitrag zum Mitgliederentscheid zur verpflichtenden Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsätzen

Der Landesverband der SPD Sachsen-Anhalt hat sich Anfang des Jahres dazu entschieden, einen Mitgliederentscheid zur Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsätzen durchzuführen. Dies ist in zweierlei Hinsicht begrüßenswert.

Erstens, ist eine Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten bereits seit längerem in der gesellschaftlichen Diskussion. Dies hat mehrere Gründe. In geschlossenen Verbänden sind Individuen wegen ihrer Schutzkleidung, wie etwa den mit Visieren und unter Umständen Mund-/Kinnschutz ausgestatteten Einsatzhelmen, für einen Demonstranten nur schwer erkennbar. Dies führt in für die Beamtinnen und Beamten schwierigen und unübersichtlichen Situation dazu, dass vereinzelte Verfehlungen einiger weniger Einsatzkräfte, wie etwa ungerechtfertigte und übertriebene Gewaltanwendungen oder Beleidigungen schwer zuordenbar und zu verfolgen sind. Nicht nur der Umstand, dass bei diesen Einzeltaten "die Polizei" sofort verdächtigt wird, unangemessen agiert zu haben, führt langfristig dazu, das Vertrauen in den allergrößten Teil der Beamtinnen und Beamten und ihren Dienst einzubüßen. Geschuldet ist dies oftmals dem Umstand, dass bei Anzeigen gegen individuelle Polizistinnen und Polizisten im Nachgang einer Demonstration für die Einsatzleiterin oder den Einsatzleiter nur schwer nachvollziehbar ist, wer im entscheidenden Moment sich an welcher Stelle nicht angemessen verhalten hat. Dieses Fehlverhalten kann somit strafrechtlich nicht effektiv nachverfolgt werden. Auch die bereits jetzt in Einzelfällen stattfindende dienstrechtliche Verfolgung einzelner Verfehlungen innerhalb der Polizei würde durch individuelle Kennzeichnung der Einsatzkräfte mit rotierenden, also von Einsatz zu Einsatz wechselnden und nur in der jeweiligen Dienststelle dem einzelnen Beamten zuordenbaren Nummern, erleichtert, einem Generalverdachtsmoment der Polizei wirksam entgegengewirken und damit das Prinzip der persönlichen Verantwortung innerhalb der dienstlichen Tätigkeit stärken. Dies kann und muss in einem Rechtsstaat selbstverständlich sowohl in be- als auch in entlastender Form geschehen. Auch dieses Prinzip erfährt durch eine Kennzeichnungspflicht einer enormen Aufwertung und Sensibilisierung innerhalb des Polizeikollegiums. Eine Stärkung des Disziplinarapparates und seiner Instrumente innerhalb der Polizei ist damit ein nicht zu unterschätzender Effekt.

Ein weiteres Argument für die Kennzeichnungspflicht ist der Umstand, dass es im öffentlichen Dienst mittlerweile zum Standard gehört, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Staates dem Bürger gegenüber nicht als "graue Massen" gegenüber tritt, sondern im Lichte der Transparenzerhöhung und Vertrauensförderung als Individuum erkennbar wird, damit ansprechbar und aus der Anonymität geholt wird. Selbst Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International argumentieren zu Recht, dass eine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten innerhalb geschlossener Einsätze über ein unterschätztes Deeskalationspotential verfügt und somit ebenfalls zu einer Verminderung von vereinzelten Übergriffen führen kann. Diesen Umstand erkannten bereits die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten des Europarates in ihrem "Kodex für Polizeiethik" und fordern daher seit 2001, dass die "Polizei und ihr uniformiertes Personal (...) normalerweise leicht erkennbar sein [müsste]" und "die öffentliche Hand (...) wirksame und unparteiische Beschwerdeverfahren gegen die Polizei einrichten [müsste]".

Eine Kennzeichnung führt außerdem nicht dazu, dass die Bedrohungslage der Beamtinnen und Beamten außerhalb des Dienstes erhöht wird, sie mithin nicht in sozialen Netzwerken ausgespäht, ihnen nicht vor dem privaten Wohnsitz aufgelauert oder ihnen in anderer Form nachgestellt wird, um Repressionen gegen sie außerhalb des Rechtsstaates geltend zu machen. Erfahrungen aus Großbritannien und Spanien, sowie aus den nordamerikanischen Großstädten Los Angeles, New York oder Detroit -wahrlich keine "Horte der Friedfertigkeit", sondern Kriminalitätshochburgen in den USA- lassen Bedenken darüber, inwiefern Dienst und Privates für die Einsatzkräfte dann noch getrennt werden kann und es zu einer Zunahme von unberechtigten Anschuldigungen kommt, empirisch nicht belegen. Vielmehr kam es hier innerhalb der Bevölkerung zu einem Anwachsen des Vertrauens gegenüber der Polizei.

Zweitens, ist dieser Mitgliederentscheid Ausdruck dessen, dass die Basis in der SPD in "Spitz-auf-Knopf"-Entscheidungen ein wirksames Mittel an die Hand bekommt, über Parteitage hinaus richtungsweisende Entscheidungen zu treffen und diese sowohl durch eine möglichst große Partizipation in Form von vorabstimmlichen Diskussionsrunden, als auch durch eine möglichst große und damit repräsentative Teilnahme an der Abstimmung selbst einer erhöhten Legitimation zuzuführen. Der große organisatorische Aufwand, der hierfür geleistet werden muss ist ein akzeptabler Preis für eine Stärkung der basisdemokratischen Strukturen und führt darüber hinaus zu einer pluralistischen Diskussionsstruktur in der Mitgliedschaft und einem regen Meinungsaustausch in den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften und ist daher ein geeignetes Mittel, die SPD zu beleben und den gesellschaftlichen Diskurs darüber hinaus aus der Partei zu tragen und somit Denkprozesse bei den Bürgerinnen und Bürgern "auf der Straße" anzustoßen.

Beitrag von Marcel Muschter

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